Liebe Eltern,
nach dem Schulgesetz § 8 Absatz 1 legt die einzelne Schule in ihrem Schulprogramm dar, wie sie den Bildungs- und Erziehungsauftrag und die Grundsätze seiner Verwirklichung ausfüllt. Dabei soll sie den besonderen Voraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler sowie den besonderen Merkmalen der Schule und ihres regionalen Umfelds in angemessener Weise inhaltlich und unterrichtsorganisatorisch Rechnung tragen.
Das Schulprogramm ist einem ständigen Entwicklungsprozess unterworfen, so befindet sich auch die Fünfte Fortschreibung aktuell noch in Bearbeitung. Alsbald diese abgeschlossen ist, werden wir unser Schulprogramm hier zur Einsicht einstellen.